Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Seit April 2014 gibt es ein spezielles Behandlungsangebot für Patientinnen und Patienten, die an einer komplexen, schwer therapierbaren und/oder seltenen Erkrankung leiden: die ambulante spezialfachärztliche Versorgung – kurz ASV.

Das Besondere: Die Behandlung erfolgt durch interdisziplinäre Ärzteteams in Praxen und Kliniken. Dabei übernehmen Vertragsärzte und Krankenhausärzte gemeinsam die ambulante hochspezialisierte Versorgung, und das zu gleichen Rahmenbedingungen.

Der Gesetzgeber hat die Bereiche festgelegt, welche die Kriterien für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung erfüllen:

  • Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen wie z. B. onkologische Erkrankungen oder Rheuma,
  • seltenen Erkrankungen wie z. B. Tuberkulose, Marfan-Syndrom, Mukoviszidose,
  • hochspezialisierte Leistungen.

Eine Auflistung aller Erkrankungen finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erarbeitet die krankheitsspezifischen Anlagen. Darin sind die Voraussetzungen festgelegt, wie Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Teilnahme an der ASV gegenüber den erweiterten Landesausschüssen (eLA) anmelden können.

Weiterführende, aktuelle Informationen finden Sie auf den Themenseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV).

Sie möchten als Arzt in dem neuen Versorgungsbereich ASV arbeiten?
Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt den Weg in die ASV:

ASV-Teilnahme für Ärzte

Sie sind Patient oder Hausarzt und auf der Suche nach passenden Behandlungsangeboten in Ihrer Nähe?
Im ASV-Verzeichnis werden alle berechtigten Teams gelistet, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben:

ASV-Verzeichnis