WICHTIGE DOKUMENTE
Folgende Unterlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:

Was ist die
ASV?

Seit April 2014 gibt es ein spezielles Behandlungsangebot für Patientinnen und Patienten, die an einer komplexen, schwer therapierbaren und/oder seltenen Erkrankung leiden: die ambulante spezialfachärztliche Versorgung – kurz ASV.

Das Besondere:
Die Behandlung erfolgt durch interdisziplinäre ärztliche Teams in Praxen und Kliniken. Dabei übernehmen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gemeinsam mit Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzten die ambulante, hochspezialisierte Versorgung.

WELCHE BEREICHE UMFASST DIE ASV?

Der Gesetzgeber hat die Bereiche festgelegt, welche die Kriterien für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung erfüllen:

  • Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, wie z. B. onkologische oder rheumatologische Erkrankungen.
  • Schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, z. B. Multiple Sklerose.
  • Seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen wie z. B. Tuberkulose, Marfan-Syndrom, Mukoviszidose.
  • Hochspezialisierte Leistungen.

TEILNAHME AN
DER ASV

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erarbeitet die krankheitsspezifischen Anlagen. Darin sind die Voraussetzungen festgelegt, wie die Teilnahme an der ASV gegenüber den erweiterten Landesausschüssen (eLA) angemeldet wird.

Weiterführende, aktuelle Informationen finden Sie auf den Themenseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV).

Eine Auflistung aller Erkrankungen finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Sie möchten als Ärztin oder Arzt in dem neuen Versorgungsbereich ASV arbeiten?

Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt den Weg in die ASV:

ASV-Teilnahme für Ärztinnen und Ärzte

Sie sind Patientin oder Patient, Hausärztin oder Hausarzt und auf der Suche nach passenden Behandlungsangeboten in Ihrer Nähe?

Im ASV-Verzeichnis werden alle berechtigten Teams gelistet, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben:

ASV-Verzeichnis

NEWS

Hier werden Sie zukünftig über die aktuellen Beschlüsse des GBA zu den Leistungsbereichen der ambulanten spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V informiert.

RECHTSGRUNDLAGE

Informieren Sie sich unter den folgenden Links über die Rechtsgrundlage

§ 116b SGB V (BMJV)
ASV-Richtlinie des G-BA