ASV-Teilnahme

Sie möchten als Arzt in dem neuen Versorgungsbereich ASV arbeiten? Die Teilnahme ist nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussieht.

Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt den Weg in die ASV.

Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) ist die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team. Es besteht aus einer Teamleitung, einem Kernteam und Ärzten, die hinzugezogen werden können.

Deshalb: Suchen Sie sich zunächst Kollegen, mit denen Sie zusammenarbeiten wollen.

Schließen Sie dann mit den einzelnen Teammitgliedern schriftlich eine Kooperations- vereinbarung ab. Aus welchen Fachgruppen sich das Team zusammensetzen muss beziehungsweise welche Qualifikationen von den Teammitgliedern gefordert werden, regelt die jeweilige Anlage zur ASV-Richtlinie.

Was passiert, wenn sich das ASV-Team verändert?
Alle zukünftigen Änderungen des Teams müssen dem erweiterten Landesausschuss angezeigt werden. Dabei gelten besondere Fristen: Verlässt ein Mitglied das Team, muss dies dem Ausschuss innerhalb von sieben Werktagen mitgeteilt und innerhalb von sechs Monaten Ersatz gefunden werden, sonst wird die Berechtigung entzogen. In der Zwischenzeit muss eine Vertretung einspringen.

Steht das Team, folgt die Anzeige zur Teilnahme an der ASV beim erweiterte Landesausschuss (eLA). Das Gremium aus Vertretern von Ärzteschaft, Krankenkassen und Krankenhäusern prüft, ob die Ärzte die Zugangsvoraussetzungen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung erfüllen.

So funktioniert das Anzeigeverfahren:

  • Der ASV-Teamleiter reicht die gesammelten Unterlagen seines Teams beim eLA des KV-Bereichs ein, in dem er zugelassen ist.
  • Der eLA hat zwei Monate Zeit, den Antrag zu prüfen. Nachfragen, zum Beispiel aufgrund fehlender Unterlagen, unterbrechen diese Frist bis zum Eingang der Auskünfte. Bitte beachten Sie, dass die zweimonatige Bearbeitungsfrist frühestens beginnt, wenn der jeweilige G-BA-Beschluss zu den einzelnen Krankheitsbildern im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
  • Wenn binnen zwei Monaten ein zustimmender Bescheid ergeht beziehungsweise keine Ablehnung erfolgt, kann das Team teilnehmen.

Was Sie für den Antrag u.a. benötigen:

  • Der Teamleiter und die Mitglieder des Kernteams sind namentlich zu benennen. Bei den hinzuzuziehenden Ärzten kann auch eine Institution genannt werden (z.B. Name des Labors).
  • Sie müssen dem Ausschuss nachweisen, dass Sie alle Anforderungen und Voraussetzungen der ASV-Richtlinie und der entsprechenden Anlage erfüllen.
  • Darüber hinaus sind schriftliche Kooperationsvereinbarungen zwischen den einzelnen Teammitgliedern erforderlich.
  • Prüfen Sie auch, ob in der ASV-Richtlinie beziehungsweise der jeweiligen Anlage organisatorische Voraussetzungen wie Notfall-Labor, Intensivstation oder eine Rufbereitschaft genannt sind. Hier müssen Sie gegebenenfalls eine Kooperation, beispielsweise mit einer Klinik, schließen.

Hinweis: Die Antragsverfahren können regional unterschiedlich sein. Der für Ihre KV-Region zuständige erweiterte Landesausschuss kann Ihnen sagen, welche Unterlagen er genau benötigt und in welcher Form. Ihre KV hilft Ihnen hier ebenfalls gerne weiter.

Übersicht der Kontaktdaten und Ansprechpartner zur ASV

Sobald das Team seine ASV-Berechtigung hat, informiert der Teamleiter die ASV-Servicestelle. Das Team erhält bei Vollständigkeit der Daten eine 9-stellige ASV-Teamnummer. Diese Nummer benötigen die Ärzte für die Abrechnung, für Verordnungen und Überweisungen.

Für die Ausgabe der Teamnummer benötigt die ASV-Servicestelle verschiedene Angaben zu den Teammitgliedern wie Name, Fachgebiet, AbrechungsIK und Praxisadresse.

Information: Hierbei können Sie auch entscheiden, ob Ihr Team im ASV-Verzeichnis öffentlich einsehbar ist, damit zum Beispiel Hausärzte für ihre Patienten nach passenden Behandlungsangeboten in der Nähe suchen können.

ASV-Verzeichnis


Diese Daten können schnell und einfach online eingegeben, dazu registriert sich der Teamleiter online bei der ASV-Servicestelle.

Registrierung


Praxis-Tipp: Um das Verfahren zu beschleunigen, beantragen Sie die Teamnummer schon, sobald Sie dem erweiterten Landesauschuss Ihre ASV-Teilnahme angezeigt haben. Sobald Ihnen der Bescheid vorliegt, übersenden Sie der ASV-Servicestelle eine digitale Kopie - am besten per Mail - und wir übersenden Ihnen die ASV-Teamnummer.

Legen Sie nun fest, wie Sie Ihre ASV-Leistungen abrechnen möchten: Über Ihre Kassenärztliche Vereinigung oder direkt mit den Krankenkassen. Wählen Sie die KV als Dienstleister, schließen Sie mit ihr eine schriftliche Vereinbarung ab;die KV wird Ihnen dann die Abrechnungs-IK zur Verfügung stellen.

Sobald Sie und Ihre Teammitglieder die ASV-Berechtigung sowie die Teamnummer erhalten haben, können Sie Patienten mit einer ASV-Indikation nach den Anlagen zur ASV-Richtlinie behandeln.

Informieren Sie nun die Patienten über die spezialfachärztliche Versorgung, das interdisziplinäre Team und dessen Leistungsspektrum. Ist die Behandlung abgeschlossen, erhält der Patient eine schriftliche Information über die Ergebnisse sowie das weitere Vorgehen. Auch den Vertragsarzt, der Ihnen den Patienten überwiesen hat, informieren Sie über die Aufnahme sowie den Abschluss der ASV.

Bitte bedenken Sie, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, dem Erweiterten Landesausschuss und der ASV-Servicestelle Änderungen der Zusammensetzung des Teams, Vertretungsregelungen, den Einzug der Berechtigung oder das Ausscheiden des Teams unverzüglich nach Eintritt der Meldeverpflichtung zu melden.

Die Daten können schnell und einfach online abändern, dazu melden Sie sich als Teamleitung online bei der ASV-Servicestelle an.

Anmelden

 

Kontakt