ASV Konkret: Die Indikationen

In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung werden Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Krankheiten behandelt. Sie sind an Krebs oder Rheuma erkrankt oder leiden an einer seltenen Erkrankung, die eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärzten erfordert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufgabe, für die einzelnen Krankheitsbilder in jeweils einer Anlage zur ASV-Richtlinie festzulegen, wie der Behandlungsumfang aussieht und welche Anforderungen es an Teilnehmer, Ausstattung und Qualitätssicherung gibt. Auf den folgenden Seiten werden ausgewählte Indikationen vorgestellt.

ASV-Krankheitsbilder

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung befindet sich im Aufbau. Für die folgenden Indikationen hat der G-BA bereits die Details festgelegt:

  • Gastrointestinale Tumoren / Tumoren der Bauchhöhle
  • Gynäkologische Tumoren
  • Ausgewählte seltene Lebererkrankungen
  • Marfan-Syndrom
  • Morbus Wilson
  • Mukoviszidose
  • Pulmonale Hypertonie
  • Rheumatologische Erkrankungen
  • Tuberkulose
  • Urologische Tumoren

Stand 08/2018