Onkologische Erkrankungen

Gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle sowie gynäkologische Tumoren waren die ersten onkologischen Erkrankungen, die Ärzte in der ASV behandeln können. Inzwischen wurde das Versorgungsangebot auf urologische Tumoren ausgedehnt. Onkologische Erkrankungen fallen in der ASV unter die Kategorie „Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen“.

Indikationen

Gastrointestinale Tumoren / Tumoren der Bauchhöhle:
Anlage 1.1a Tumorgruppe 1, Start 2014

Gynäkologische Tumoren:
Anlage 1.1a Tumorgruppe 2, Start 2016

Urologische Tumoren:
Anlage 1.1a Tumorgruppe 3, Start 2018

Strukturell sind alle onkologischen Anlagen gleich aufgebaut. Eine Besonderheit bei den gynäkologischen Tumoren sind die Subspezialisierungen: So können sich beispielsweise ASV-Teams finden, die auf Mammakarzinome spezialisiert sind. Daneben sind sowohl ASV-Teams für „andere gynäkologische Tumoren“ als auch Teams für das gesamte gynäkologisch-onkologische Spektrum möglich.

Patientengruppe

Die ASV-Angebote richten sich an Patienten ab 18 Jahren mit besonderen Verlaufsformen von gastrointestinalen, urologischen und gynäkologischen Tumoren, von Tumoren der Bauchhöhle sowie Schilddrüsenkarzinomen. „Besondere Verlaufsform“ bedeutet, die Patienten benötigen aufgrund der Ausprägung ihrer Tumorerkrankung eine multimodale Therapie oder Kombinationschemotherapie in einem interdisziplinären Team.

Behandlungs- und Leistungsumfang

Ärzte mit einer ASV-Berechtigung können im Wesentlichen alle Leistungen durchführen, die jeweils zur Diagnostik, Behandlung und Beratung erforderlich sind. Dazu gehören auch Leistungen, die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind.

So kann ein PET beziehungsweise PET/CT bei Patienten mit einem Ösophagus-Karzinom zur Detektion von Fernmetastasen und bei Patienten mit resektablen Lebermetastasen eines kolorektalen Karzinoms durchgeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine PET-Diagnostik auch bei Patientinnen mit Ovarialkarzinom im Rezidiv oder Verdacht auf Progression zur Detektion von Lymphknotenmetastasen beziehungsweise einer Peritonealkarzinose möglich.

Gespräche, die der Arzt mit dem Patienten im Zusammenhang mit einer oralen Chemotherapie führt, gelten bei den urologischen Tumoren als neue Leistung, da es für diesen besonderen Aufwand bisher keine Abbildung im EBM oder in der Onkologie-Vereinbarung gibt.

Welche Leistungen konkret zur ambulanten spezialfachärztlichen Behandlung gehören, weist der Appendix der jeweiligen Anlage der ASV-Richtlinie aus. In der Anlage zu den gynäkologischen Tumoren wird zudem darauf hingewiesen, welche Fachgruppen und Leistungen des Appendix bei der jeweiligen Subspezialisierung nicht zum ASV-Team gehören.

Anforderungen an das ASV-Team

Neben den Anforderungen, die für alle ASV-Indikationen gelten, gibt es weitere Qualitätsvorgaben, die ein ASV-Team für onkologische Erkrankungen erfüllen muss. Dazu gehören:

Organisation und Kooperation
Die Anforderungen an das ASV-Team hinsichtlich Organisation und Kooperationen reichen von einer 24-Stunden-Notfallversorgung über eine Tumorkonferenz bis zur Zusammenarbeit mit sozialen Diensten und Einrichtungen der Palliativversorgung.

Dokumentation
Die Ärzte dokumentieren die Befunde – einschließlich Diagnose nach lCD-10-GM sowie das Zusatzkennzeichen zur Diagnosesicherheit –, die Behandlungsmaßnahmen sowie die veranlassten Leistungen inklusive Behandlungstag. Bei Patientinnen mit Mammakarzinom wird explizit auf die geforderte Dokumentation hingewiesen: Zur Klassifikation des Tumors hinsichtlich Ausbreitung und Stadium geben Ärzte den TNM-Status mit R- und G-Code nach UICC sowie den ER-Status und Her2-Status an. Diese Angaben sind beim Mammakarzinom notwendig, da nur bestimmte Konstellationen als Kriterien gelten, um Genexpressionsanalysen (als Entscheidungshilfe für oder gegen eine Chemotherapie) durchführen und abrechnen zu können.

Mindestmengen
Das Kernteam muss bei onkologischen Erkrankungen pro Jahr eine bestimmte Anzahl Patienten mit gesicherter Diagnose behandeln. Es wurden folgende Mindestmengen festgelegt:

Gastrointestinale Tumoren230 Patienten

Gynäkologische Tumore:

  • Mammakarzinom
  • Andere gynäkologische Tumoren
 

310 Patientinnen

250 Patientinnen
60 Patientinnen

Urologische Tumoren60 Patienten

Darüber hinaus muss mindestens ein Mitglied des Kernteams arztbezogene Mindestmengen nachweisen, die denen der Onkologie-Vereinbarung entsprechen. Sie stehen unter „3.4 Mindestmenge“ in der jeweiligen Anlage.

 

Berechnung der Mindestmengen

Für die Berechnung der Mindestmengen ist die Summe aller Patienten maßgeblich, die die Mitglieder des Kernteams pro Jahr behandeln. Wird die Mindestmenge nicht erfüllt, kann das Team seine Berechtigung verlieren. Um eine ASV-Berechtigung zu erhalten, muss das ASV-Team mindestens 50 Prozent der Mindestmenge in den letzten vier Quartalen vor Antragstellung nachweisen. Ausnahme: Im ersten Jahr als ASV-Team können die Mindestbehandlungszahlen ebenfalls um 50 Prozent unterschritten werden.

Überweisungen

Möchte ein Nicht-ASV-Arzt einen Patienten mit einer entsprechenden onkologischen Erkrankung in einem ASV-Team behandeln lassen, ist eine Überweisung erforderlich. Er verwendet hierzu wie gewohnt den Überweisungsschein (Formular 6). Nach zwei Quartalen ist für die Weiterbehandlung in der ASV zu prüfen, ob die Kriterien des besonderen Krankheitsverlaufs weiterhin vorliegen.

Zusammensetzung des ASV-Teams

Welche Spezialisten in einem ASV-Team tätig sind und welche Ärzte davon das Kernteam bilden, hängt von der onkologischen Erkrankung ab. So gehört bei den gastrointestinalen Tumoren ein Gastroenterologe zum Kernteam, bei den gynäkologischen Tumoren ein Gynäkologe mit Schwerpunkt Onkologie. Wie sich ein Behandlungsteam zusammensetzen kann, zeigt das Schaubild zu den gynäkologischen Tumoren.

Zusammensetzung

ASV-Team gynäkologische Tumoren

Ebene 1
Teamleitung

Die Teamleitung übernimmt ein Arzt aus dem Kernteam. Dessen Fachgebiet ist damit abgedeckt.

Ebene2
Mitglieder Kernteam

Gynäkologe mit Schwerpunkt Onkologie / Hämatoonkologe / Strahlentherapeut

Ebene3
Hinzuzuziehende Fachärzte

Anästhesist / Angiologe / Endokrinologe und Diabetologe (nicht bei Mammakarzinom) / Gastroenterologe (nicht bei Mammakarzinom) / Humangenetiker / Kardiologe / Laboratoriumsmediziner / Nephrologe (nicht bei Mammakarzinom) / Neurologe / Nuklearmediziner / Pathologe / Psychiater oder Psychotherapeut (ärztlich oder psychologisch) oder Psychosomatiker / Radiologe / Urologe (nicht bei Mammakarzinom) / Viszeralchirurg (nicht bei Mammakarzinom)

Ein Facharzt des interdisziplinären Teams muss über die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin verfügen.

Kernteam