Verordnungen und Formulare in der ASV

Ärzte nutzen für ihre ASV-Patienten die Formulare der vertragsärztlichen Versorgung – mit Ausnahme des Rezepts für Arzneimittel. Wichtig ist, dass der „ASV-Fall“ gekennzeichnet wird. Ansonsten könnte es passieren, dass zum Beispiel eine Verordnung für ASV-Patienten fälschlicherweise den vertragsärztlichen Leistungen der Praxis zugeordnet wird.

Reguläre Formulare: Kennzeichnung als ASV-Fall

Die in der vertragsärztlichen Versorgung verwendeten Formulare kommen auch in der ASV zum Einsatz. Der Arzt wählt in seinem Praxisverwaltungssystem aus, dass er das Formular im Rahmen der ASV ausstellt. Dann wird es bei der Bedruckung im sogenannten Personalienfeld entsprechend gekennzeichnet:


Im Feld „Betriebsstättennummer“ wird im ASV-Fall statt der vertragsärztlichen Betriebsstättennummer die gültige Teamnummer des ASV-Teams aufgedruckt.


Der Versichertenstatus des Patienten (Feld „Status“) wird an der letzten Stelle um „01“ ergänzt.


Eigene Rezepte für die ASV

Einen Sonderfall gibt es bei den Verordnungen für Arzneimittel: Vertragsärzte, die an der ASV teilnehmen, benötigen zwei Rezeptblöcke:

1. Rezeptblock für die reguläre vertragsärztliche Versorgung:


Bei diesen Rezepten ist in der sogenannten Codierleiste im unteren Teil des Vordrucks die Betriebsstättennummer der Vertragsarztpraxis bei der Auslieferung durch die Druckerei bereits aufgedruckt.


2. Rezeptblock für die ASV-Versorgung:


Bei diesen Rezepten ist in der sogenannten Codierleiste die Pseudoziffer „222222222“ (9-mal die 2) bei der Auslieferung durch die Druckerei bereits aufgedruckt.


Die ASV-Rezepte erhalten Praxen wie alle anderen Vordrucke über die regulären Bezugskanäle, also je nach Region über ihre Kassenärztliche Vereinigung oder direkt bei den Druckereien.

Wirtschaftlichkeitsgebot

Auch in der ASV gilt für Verordnungen von Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln das Wirtschaftlichkeitsgebot: alle Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Formular 16 und die Kennzeichnung in der ASV
PPERSONALIEN-FELD
S STATUS-FELD
Für ASV-Fälle wird hier an der letzten Stelle eine Kennzeichnung mit „01“ vorgenommen.
BBSNR-FELD
In ASV-Fällen wird hier anstatt der Betriebsstättennummer (BSNR) die ASV-Teamnummer eingetragen (diese beginnt immer mit „00“).
C

CODIERLEISTE
Während in der vertragsärztlichen Versorgung Rezepte mit der BSNR in der Codierleiste zu nutzen sind, werden in der ASV Arzneimittel auf Vordrucken, deren Cordierleiste die Pseudoziffer „222222222“ enthält, verordnet.